Das Mädchenprojekt bietet alleinerziehenden Müttern, die für ein Kind unter sechs Jahre zu sorgen haben, die Möglichkeit, im Rahmen der Jugendhilfe Betreuung und Unterkunft zu erhalten. Die Unterbringung der Mädchen erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 19 SGB VIII und § 34 i.V. m. § 27 SGB VIII, bzw. in Ausnahmen nach § 41 SGB VIII. Das Projekt ist für Mädchen ab 14 Jahren geeignet. Die geschlechtsspezifischen Betreuungssettings entsprechen dem individuellen Hilfebedarf und die Mädchen sollen die Möglichkeiten erhalten ihre eigenen Ressourcen voll auszuschöpfen.Inhalt der Betreuung für Schwangere ist eine umfassende und fürsorgliche Begleitung,die Stabilisierung der psychologischen Situation und die Sicherung aller hygienischen und medizinischen Versorgungsaufgaben.
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